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Wie gefährlich sind Spuren verbotener Stoffe in Kosmetik?

In Medien gibt es immer wieder Berichte darüber, dass verbotene Stoffe in Kosmetik gefunden wurden. Die Beiträge vermitteln dabei den Eindruck, dass die Verwendung der Produkte gefährlich sei. Nicht selten wird sogar vor einer Anwendung gewarnt. Das kann verunsichern und auch gesundheitliche Folgen haben, beispielsweise wenn auf wichtige Produkte wie Sonnenschutzmittel aus Angst verzichtet wird. Warum Verbraucherinnen und Verbraucher Kosmetik unbesorgt verwenden können und der Nachweis bestimmter Stoffe noch kein Beleg für eine gesundheitliche Gefährdung darstellt, das erklärt der IKW an dieser Stelle.

Kosmetische Produkte, die in der EU verkauft werden, müssen hohe Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. Die europäische Kosmetik-Verordnung regelt durch genaue Vorgaben, welche Inhaltsstoffe in kosmetischen Produkten enthalten sein dürfen, und welche ausgeschlossen sind. In einer sogenannten Verbotsliste sind alle Stoffe aufgelistet, die nicht in Kosmetik verwendet werden dürfen. Für bestimmte Stoffe, wie beispielsweise Farbstoffe oder Mineralöle, gelten außerdem spezielle Reinheitsanforderungen. Für andere Stoffe sind zulässige Höchstkonzentrationen oder Beschränkungen des Einsatzbereichs vorgeschrieben.

Die Hersteller kosmetischer Produkte sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher hat für die Kosmetikhersteller hierbei oberste Priorität. Trotz größter Sorgfalt bei der Auswahl der Rohstoffe und während des gesamten Produktionsprozesses kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass Produkte Spuren von Substanzen enthalten, die in kosmetischen Produkten als Inhaltsstoffe nicht zugelassen sind. Die Anwesenheit der unerlaubten Stoffe in einem kosmetischen Produkt bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Produkt gefährlich ist. Entscheidend ist vielmehr die Exposition, also der Umfang, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Stoff in Kontakt kommen. Dies wird in einer Sicherheitsbewertung vorab genau untersucht und bewertet. Ist die Exposition gering und liegt diese unterhalb festgelegter Grenzen, ist das gesundheitliche Risiko gering. Es sind dementsprechend keine Auswirkungen auf die Gesundheit zu erwarten. Die Gesetzgebung sieht in diesen Fällen vor, dass Spuren verbotener Stoffe in kosmetischen Produkten in kleinen Mengen enthalten sein dürfen, wenn diese Spuren bei guter Herstellungspraxis technisch nicht zu vermeiden sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um Stoffe handelt, die praktisch überall in der Umwelt vorkommen.

Als Grundlage zur Risikoeinschätzung dienen hierbei Bewertungen durch maßgebliche Gremien oder Behörden, wie der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU-Kommission (SCCS) oder das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Sie stützen ihre gesundheitlichen Bewertungen auf aktuelle wissenschaftliche Forschung und leiten hieraus Handlungsempfehlungen ab. So kommen beispielsweise das BfR und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Fall des unerlaubten Weichmachers Di-n-hexylphthalat (DnHexP) bei ihrer Risikobewertung zu dem Schluss, dass die Mengen an Spuren des unerlaubten Weichmachers in untersuchten Sonnenschutzprodukten sehr gering sind. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Verwendung von verunreinigten Sonnenschutzprodukten sei nicht zu erwarten. BfR und BfS sprechen sich daher für einen guten Sonnenschutz aus, der auch die Anwendung von Sonnencreme beinhaltet.

Und warum wird so oft über Spuren verbotener Stoffe in Kosmetik berichtet?

Auch wenn die Berichterstattung den Eindruck erweckt, dass vermehrt Spuren unerlaubter Stoffe in Kosmetik nachgewiesen werden – Kosmetik ist keineswegs häufiger oder stärker durch solche Stoffe belastet. Das Gegenteil ist der Fall. Kosmetik ist heute aufgrund der strengen Gesetzgebung und Sicherheitsbewertung so sicher wie noch nie. Der Grund für die Zunahme der Spurenbefunde liegt vielmehr an den modernen Analysemethoden, die in der Lage sind, selbst geringste Mengen an Stoffen nachzuweisen. Einen pauschalen Beleg für ein gesundheitliches Risiko stellen diese Nachweise jedoch nicht dar.

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