Freiverkäuflichkeitszertifikate
Viele Länder außerhalb EU/EFTA fordern bei der Einfuhr kosmetischer Mittel so genannte Freiverkäuflichkeitszertifikate. Mit diesen Zertifikaten wird den Firmen bescheinigt, dass die für die Einfuhr ins Drittland vorgesehenen kosmetischen Mittel (oder ggf. WPR-Produkte) den geltenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen und dem EU-Recht entsprechen. Der IKW erstellt solche Exportzertifikate für seine Mitgliedsfirmen. Die Erstellung beinhaltet auch die Beglaubigung der IKW-Unterschrift durch die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.
Angebot für Nichtmitgliedsfirmen
Für deutsche Nichtmitgliedsfirmen ist die Ausstellung von Freiverkäuflichkeitszertifikaten auch möglich, allerdings nur für bestimmte Ausnahmeländer: Ägypten, China, Indonesien, Iran, Israel, Korea, Kuwait, Malaysia, Marokko, Paraguay, Vietnam. Für hessische und rheinland-pfälzische Nichtmitgliedsfirmen hingegen kann der IKW Freiverkäuflichkeitszertifikate für alle Drittländer erstellen, da dem IKW für diese Bundesländer die Erstellung der Freiverkäuflichkeitszertifikate für kosmetische Mittel von den zuständigen Ministerien übertragen wurde. Nichtmitglieder richten ihre Zertifikatsanfrage direkt per E-Mail an Frau Czuba: kczuba@ikw.org
Zertifikat beantragen
Sie sind Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens und haben noch keinen IKW-Extranet-Zugang? Dann melden Sie sich im Extranet an. Wählen Sie die Option „Ich bin Mitarbeiter einer IKW-Mitgliedsfirma und möchte Zertifikate bestellen“. Sie werden schnellstmöglich freigeschaltet.
Wenn Sie bereits einen Extranet-Zugang haben, geben Sie Frau Czuba per Mail Bescheid, dass Sie für das digitale Zertifikatemanagement freigeschaltet werden möchten.
Im Bereich FSC-Anträge finden Sie alle Informationen, die Sie zur Bearbeitung benötigen. Ein Leitfaden enthält auch Zertifikatsbeispiele mit Erklärungen zu den Eingabefeldern.